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    Gewaltschutz ist ein Oberbegriff und bedeutet nicht nur Schutz vor Übergriffen und körperlicher Gewalt, sondern auch Schutz vor Stalking als eine Art von Gewalt, die sich teils körperlich aber auch psychisch auswirken kann. Im Falle von Stalking ist die psychische Gewalt vordergründig. Daraus entwickeln sich aber nicht selten auch Formen von körperlicher Gewalt. Die Übergänge sind meist fließend.

    Alle hier beschriebenen Fälle sind nicht abschließend sondern nur beispielhaft. Die unten aufgeführten Fälle haben sich ähnlich abgespielt. Die Namen sind frei erfunden. Bei Ihrem Fall kann es sich ähnlich abspielen aber auch ganz anders.

    Kommen Sie zu uns und lassen Sie sich beraten. Alle hier beschriebenen Verhaltensweisen sind schon allein für sich gesehen verboten und können rechtlich sanktioniert werden. Oft ist es aber auch eine Zusammenschau von vielen verschiedenen Methoden, die alle nur ein Ziel haben, die Opfer zu schikanieren und ihr Leben zu zerstören.


    Beispiele für Stalking:

    1. Frau O beendet die Beziehung zu ihrem Partner Herrn T. Nach der Trennung wird Frau O von ihrem Expartner T ständig verfolgt. Herr T lauert Frau O dabei des öfteren vor ihrer Haustür auf und verlangt von ihr, daß sie wieder zu ihm zurückkommen soll. Als Frau O dies weiterhin mehrfach ablehnt, beginnt Herr T sie zu observieren. Er schleicht ihr weiter hinterher und spricht sie auch weiterhin immer wieder an. Herr T folgt ihr sogar zur Arbeit und macht ihr selbst dort eine "Szene". Herr T sucht die Orte auf, die Frau O schon immer gerne besucht hat (z.B. Cafe, Restaurant, Shopping-Center etc.). Es kommt immer wieder zu - wie Herr T sagt - "zufälligen" Begegnungen. Als Herr T Frau O mit ihrem neuen Partner - Herrn F - trifft, beschimpft Herr T den neuen Freund der Frau O. Letztlich greift Herr T den Herrn F körperlich an. Herr T droht Frau O und Herrn F sie umzubringen, sollte Frau O nicht zu ihm zurückkommen. Letztlich kann Herr T es nicht länger ertragen, er lauert Frau O auf und tötet sie durch 30 Messerstiche in den Rücken.


    2. Nach der Trennung verschafft sich Herr T immer wieder Zugang zu der Wohnung der Frau O, denn er hat immer noch einen Wohnungsschlüssel der Frau O und möchte diesen nicht zurückgeben. Dem Verlangen der Frau O, die Wohnung zu verlassen, kommt er nicht nach. Als Frau O das Schloß auswechseln läßt, verschafft er sich gewaltsam Zugang zu der Wohnung der Frau O. Dort kommt es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung.


    3. Nach der Trennung ruft Herr T Frau O immer wieder zu Hause an und schwört ihr ewige Liebe. Er will, daß sie zu ihm zurück kommt. Er ruft 10-30 mal hintereinander an - auch nachts- , bis Frau O an das Telefon geht. Dies wiederholt sich täglich. Später ruft er auch auf ihrer Arbeitsstelle an und belästigt Frau O auch dort. Die Telefonleitungen sind dadurch ständig blockiert.


    4. Herr T schreibt Frau O täglich Briefe und Postkarten. Er schreibt ihr auch per E-Mail Liebesbotschaften. Teilweise enthalten diese Nachrichten auch Beleidigungen. Weiterhin kommen täglich mehrere SMS gleichen Inhalts auf dem Handy der Frau O an. Dem Verlangen der Frau O damit aufzuhören kommt er nicht nach. Nachdem Frau O sich einen neuen Partner Herrn F gesucht hat, verschafft sich Herr T die Handynummer des Herrn F und ruft täglich anonym bei Herrn F an und schickt beleidigende SMS an Herrn F, die auch Drohungen enthalten.


    5. Monatelang versucht Herr T flehend Frau O zur Rückkehr zu bewegen. Als das Flehen des Herrn T nicht durch Frau O erhört wird, beschädigt Herr T das Auto von Frau O. Er zerkratzt den Lack des Fahrzeugs und zersticht die Reifen.


    6. Weiterhin verleumdet er Frau O in Ihrem Bekanntenkreis als Hure und Prostituierte. Er läßt der Wahrheit zuwider verlauten, Frau O hätte AIDS und würde kriminelle Handlungen begehen.


    7. Herr T macht jetzt Bestellungen bei verschiedenen Versandhäusern auf den Namen der Frau O. Er fälscht dabei die Unterschrift von Frau O. Auch legt Herr T falsche E-Mail-Adressen unter dem Namen der Frau O an und bestellt somit über das Internet auf Rechnung der Frau O verschiedenste Waren.


    Beispiele für direkte Gewalt in der Partnerschaft oder Familie:

    Beispiel 1: Frau O wird von ihrem Partner geschlagen. Sie erleidet dabei heftige Blessuren und Blutergüsse. Ihr Mann droht ihr weitere Prügel an, wenn sie nicht das tue, was er von ihr verlange. Frau O ist sehr ängstlich und weiß nicht, was sie tun kann. Sie befürchtet weitere Prügel von Ihrem Mann, wenn sie zur Polizei geht. Frau O wendet sich zu Recht an die Rechtsanwaltskanzlei Judaschke.

    Beispiel 2: Frau O wird von ihrem Mann gezwungen zu Hause zu bleiben. Er verlangt von ihr, sie solle nicht allein ausgehen, denn dort könne Frau O ja von anderen Männern angesprochen werden. Als Frau O dennoch ausgehen möchte, sperrt er sie zu Hause in ein Zimmer. Herr T droht Frau O immer wieder sie zu schlagen, wenn sie nicht gehorche. Die Drohungen werden Realität.

    Beispiel 3: Die türkischstämmige Fatima C. wird von ihrem Vater verprügelt, weil sie sich mit deutschstämmigen Männern treffen möchte. Ihr wird Rassenschande vorgeworfen. Sie wird als Hure und Prostituierte dargestellt. Ihr wird weitere Prügel angedroht, sollte sie ihr Leben nicht nach den Regeln ihrer Familie leben wollen und einen Mann aus der Türkei heiraten. Ebenfalls kommt es zu körperlichen Übergriffen durch den Bruder, als Fatima ankündigt, nicht länger ein Kopftuch tragen zu wollen.

    Beispiel 4: Frau Q. Kücük trennt sich von Herrn V. Kücük und droht ihm die Scheidung an. Ihr Mann droht ihr sie umzubringen, sollte sie ihre Ankündigung wahrmachen. Es kommt zu körperlichen Angriffen.

    Gewalt gibt es in vielen verschiedenen denkbaren Formen. Kommen Sie zu uns und erzählen Sie Ihre Geschichte; wir helfen.


    Sollten Sie Angst haben, zur Polizei zu gehen, weil sie glauben, dadurch alles schlimmer zu machen und den Automatismus einer strafrechtlichen Verfolgung ihres Peinigers auszulösen, kommen Sie zu uns. Wir haben weiterreichende Möglichkeiten Ihr Problem zu lösen.

    Die Polizei muß von Amts wegen tätig werden. Das heißt, sie muß den Sachverhalt aufklären, ob Sie es wünschen oder nicht. Die Täter werden dadurch informiert, was manchmal eine Gefahr für die Opfer birgt, denn es ist nicht auszuschließen, daß die Täter dadurch Ihnen schlimmer zusetzen als vorher. Die Polizei hat keine Möglichkeit Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Sie sind in das starre System der Strafverfolgungsbehörden eingebunden. Wir hingegen behandeln Ihren Fall diskret und flexibel, klären Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten auf und zeigen Ihnen auch Methoden, welche die Polizei nicht hat, um optimal ohne Angst und schlimmere Folgen für Sie die Gewaltspirale zu durchbrechen. Wir berücksichtigen Ihre Wünsche und machen keinen Schritt ohne Ihr Einverständnis.


    Die Polizei ist oft nicht in der Lage, schnell zu helfen. Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Judaschke. Zivilrechtliche wie auch strafrechtliche Maßnahmen können durchgesetzt werden.

    © Rechtsanwalt Judaschke