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    Unsere Rechtsordnung sieht keine Selbstjustiz vor. Die Opfer kommen zu kurz und bekommen keine Genugtuung. Daher ist es unumgänglich, daß sich ein Rechtsanwalt für Sie einsetzt und kontinuierlich und zielstrebig für die Verurteilung des Täters sorgt.

    Wenn Sie wollen, daß die Gewalt oder das Stalking aufhört, rufen Sie an und kommen sie in die Rechtsanwaltskanzlei Judaschke. Wir beenden die Gewalt und Psychoterror. Wir sorgen für schnelle und effektive Maßnahmen zur endgültigen Unterbindung weiterer Gewalttätigkeiten gegen sie.

    Wir sind uns ihrer Situation bewußt und können ihren Ansprüchen und Wünschen umfassender und weitreichender gerecht werden als Polizei und Staatsanwaltschaft.

    Sie bestimmen selbst wie weit wir gehen sollen. Die Staatsanwaltschaft ist gefangen in einem starren und unflexiblen System, welches schnelle Maßnahmen nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Staatsanwaltschaft ist eben Behörde. Durch ein erhöhtes Aufkommen von Verwaltungsabläufen wird man Ihnen als Opfer nicht gerecht. Die Täter werden meist erst zur Rechenschaft gezogen, wenn es zu spät ist. So wandte sich eine Frau schon 18 mal an die Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie wurde durch ihren früheren Freund bedroht, verfolgt und gestalkt. Der Täter drohte auch mit der Tötung der Frau. Trotz mehrfacher Anzeigen reagierten die Behörden nicht. Nach einigen Monaten machte der Täter seine Drohung war und ermordete sein Opfer. Hier versagte der Staat vollkommen.

    Den Staat trifft in diesem Fall eine Mitschuld, hätten die Verantwortlichen das Problem des Stalking erkannt und ernst genommen, wäre der Frau zu helfen gewesen. Meist reagiert der Staat durch die Staatsanwaltschaft und Polizeibehörden nicht schnell genug oder gar nicht. Hier bleiben den Hinterbliebenen nur noch Amtshaftungsansprüche gegen den Staat, die das Opfer nicht wieder lebendig machen.

    Leider bleibt festzustellen, daß ein obenbeschriebener Fall hätte vermieden werden können, wäre die Frau zu einem Rechtsanwalt gegangen. Dann hätte der Täter schon frühzeitig gestoppt werden können. Denn Stalking ist ein dynamischer Prozeß. Die Gewaltbereitschaft der Täter nimmt mehr und mehr zu, wenn man sich nicht frühzeitig zur Wehr setzt. Je mehr die Täter sich in Sicherheit wiegen, weil nichts unternommen wird, desto mehr fühlen sie sich bestärkt in ihrem Handeln, was sie unerbittlich fortsetzen. Die Taten der Stalker nehmen an Intensität und Häufigkeit zu. Daher ist es in Fällen von Stalking notwendig, so schnell und frühzeitig wie möglich, den Tätern ihre Grenzen aufzuzeigen, gegen sie einzuschreiten und damit die Gewalt zu unterbrechen. Dies ist nur leistbar mit Hilfe eines Rechtsanwalts.

    Die Rechtsanwaltskanzlei Judaschke hilft Ihnen schnell und effektiv.

    Wir beraten Sie umfassend und arbeiten die beste Vorgehensweise direkt und individuell auf ihren Fall zugeschnitten aus und helfen ihnen durch eine sichere Strategie zu einem Leben in Frieden ohne Gewalt bevor es zu spät ist.

    Was qualifiziert uns für Ihren Fall?

    Rechtsanwalt Judaschke war selbst während seines Jurastudiums Betroffener von Stalking. Dadurch war er gezwungen sich lange mit dem Phänomen des Stalking zu beschäftigen. Deswegen hat er es sich zur Aufgabe gemacht Betroffenen von Stalking und Gewalt zu helfen. Rechtsanwalt Judaschke hat seine berufliche Ausrichtung nicht nur juristisch auf das Thema Stalking und Gewaltschutz gelegt, sondern er versucht auch die Psychologie der Täter zu verstehen. Denn nur wer seinen "Feind" gut kennt kann ihn besiegen. Rechtsanwalt Judaschke kann sich sehr gut in die Lage der Opfer hineinversetzen und weiß, was zu tun ist, um schnell den gewünschten Frieden zu bekommen. Durch Betreuung gleichartiger Fälle und dem Dialog mit anderen Betroffenen kann er auf einen Erfahrungsschatz zurückgreifen, der bei Ihrem Fall sehr hilfreich sein kann. Rechtsanwalt Judaschke arbeitet mit Psychologen und Verbänden zusammen, die ebenfalls für Sie hilfreich sein können. Auch in weniger schwerwiegenden Fällen kann es sinnvoll sein sich eine Beratung zu holen. Die Rechtsanwaltskanzlei Judaschke berät sie gern.

    Warum brauchen Sie uns?

    Vor dem Landgericht können Sie ohne Rechtsanwalt nicht auftreten. Dort gibt es den Anwaltszwang. Doch auch für eine Strafanzeige, einen Prozeß vor dem Amtsgericht oder bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren ist es unablässig, sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der sich beruflich auf das Gebiet des Gewaltschutzes und das Thema Stalking festgelegt hat. Ohne einen solchen Rechtsanwalt drohen Ihre Rechte, Ihr Verlangen oder Ihre Ansprüche im Sande zu verlaufen. Oft werden Sie durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht richtig ernst genommen. Manch einer aus der Justiz meint, daß gerade Streitigkeiten nach vorangegangener Beziehung als - wie ein Richter sich äußerte - "Rosenkrieg" nicht vor die Gerichte gehören. Dabei verkennen die Richter und Staatsanwälte oft den Ernst der Lage für die Betroffenen. Allein und ohne Rechtsbeistand stehen Sie daher meist immer hilflos den Menschen gegenüber, die eigentlich dafür Sorge tragen sollen, daß Ihr Recht auf ein gewaltfreies Leben durchgesetzt werden kann. Tritt aber ein Rechtsanwalt für Sie auf, sieht die Sache schon ganz anders aus. Dort ist jemand der Ihnen auch nicht nur vor Gericht gut helfen kann, sondern Ihnen auch außerhalb des Gerichtssaales Lebensrat geben kann, und die meist schwierige komplexe Situation für sie analysiert und helfen kann. Daher braucht es einen Rechtsanwalt, um gezielt den Gerichten klarzumachen, daß es hier nicht nur um "Peanuts" geht.

    © Rechtsanwalt Judaschke