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    Es bestehen nicht nur Möglichkeiten, bei Gewalt und Stalking seinen Anspruch auf ein Unterlassen durchzusetzen oder Sanktionen zu verhängen. Man kann als Opfer oft auch einen nicht unerheblichen Geldbetrag verlangen. Der Gerechtigkeit kann durch eine Zahlung eines erhöhten Geldbetrages Genugtuung verschafft werden. Dies hat nicht nur den Vorteil, seine Finanzen aufzubessern, sondern die Täter lassen auch meist von ihren Handlungen ab, wenn es an die eigene Tasche bzw. das Portemonnaie geht. Sie können sich Ihr Geld für den erlittenen Streß oder die körperliche Beeinträchtigung holen.

    So kann es im Fall von Frau O (siehe Beispiele) zu einer Verurteilung des Täters auf Zahlung in Höhe von 30.000 bis zu 100.000 Euro kommen, je nach dem wie die körperliche oder psychische Beeinträchtigung und die damit verbundenen Kosten ausfallen.

    Daher kommen Sie zur Rechtsanwaltskanzlei Judaschke und holen Sie sich Ihr Geld.

    © Rechtsanwalt Judaschke