• Startseite
  • Stalking
  • Beispiele
  • Motive der Stalker
  • Gefühle der Opfer
  • Schnelle, effektive Hilfe
  • Prominente
  • Gewaltschutz
  • Opfer von Verbrechen
  • Gleichgeschlechtlich
  • Türkische Frauen
  • Geld
  • Rechtliche Grundlagen
  • Mediation
  • Kooperationen
  • Kontakt
  • Impressum
  • Gewaltschutz


    Unter Gewaltschutz im engeren Sinne versteht man den Schutz vor jeglicher Form körperlicher Gewalt. Ob Gewalt durch Schläge oder den Versuch der Tötung. An dieser Stelle soll nicht näher auf die verschiedenen Formen der direkten Gewalt eingegangen werden, die sich jeder sicher selbst ausmalen kann. Es wird auf die Beispielsfälle verwiesen.

    Es sei nur erwähnt, daß die Täter hart sanktioniert werden können. Die Opfer können nicht unerhebliche Geldbeträge von den Tätern verlangen. Sollten sie Opfer einer Straftat geworden sein, kommen sie zur Rechtsanwaltskanzlei Judaschke. Wir holen ihnen ihr Geld und setzen uns für eine Verurteilung der Täter mit ganzer Kraft ein. Denn ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes auf Opferseite kommen die Täter meist mit milden kleinen Strafen davon.

    © Rechtsanwalt Judaschke